Hausordnung

Hausordnung 

der "Adolf-Traugott-von-Gersdorf-Oberschule", Kodersdorf

Das Zusammenleben von ca. 400 Menschen erfordert eine Ordnung, die jedem Einzelnen Richtlinie für sein Handeln sein muss. Wir verhalten uns freundlich und fair, pflegen einen höflichen Umgangston und grüßen Erwachsene.

Unterrichtsbeginn

Die Schüler können das Schulgebäude bei Ankunft an der Schule betreten und ihren Unterrichtsraum aufsuchen. Spätestens 7.40 Uhr gehen alle in die Schule. Ausnahmen ergeben sich durch das unterschiedliche Eintreffen der Busse.

Die Oberbekleidung wird an den dafür vorgesehenen Plätzen in den Garderoben abgelegt. Den 5. Klassen wird im 1. Halbjahr ein konkreter Platz zugewiesen. Gern können dafür auch Spinde genutzt werden.

Mit dem Vorklingeln sitzen alle Schüler ruhig an ihrem Arbeitsplatz, die Arbeitsmaterialien liegen auf dem Tisch und die Schüler bereiten sich auf den Unterricht vor. Essen und Trinken ist weggepackt.

Der Meldeschüler kontrolliert die Anwesenheit seiner Mitschüler vor jeder Unterrichtsstunde und teilt fehlende Schüler dem Fachlehrer mit.

Pünktlich um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht. Am Anfang jeder Stunde stehen die Schüler an ihren Plätzen. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. Alle Schüler bleiben bis zum Pausenklingeln am Platz.

Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts sind nicht erlaubt. Im Einzelfall entscheidet die jeweilige Fachkraft. In Fachräumen ist dies grundsätzlich verboten. (Siehe Fachraumordnungen)

Busschüler halten sich vor bzw. nach dem Unterricht in den zugewiesenen Räumen auf. Dies gilt auch für Schüler in Freistunden. Sie stören nicht den Unterricht anderer.

Bei späterem Unterrichtsbeginn erscheinen die Schüler erst zum Pausenbeginn des jeweiligen Unterrichtsstartes im Schulhaus. (Ausnahmen sind Busschüler)

 

Verlassen des Schulgeländes

Während der Unterrichtszeiten, den Freistunden und Pausen sind die Schüler der 5. und 6. Klassen verpflichtet, auf dem Schulgrundstück zu bleiben. Ab der 7. Klasse können die Schüler mit einer schriftlichen Genehmigung der Eltern das Grundstück nur in den Freistunden oder nach der letzten Stunde bis zum Beginn des Ganztagsangebotes verlassen und sind dabei für sich selbst verantwortlich. Wer nach Unterrichtsschluss das Schulgelände verlässt, darf es danach nicht wieder betreten. Eine Sonderregelung gilt bei der Teilnahme am GTA- Angebot.

 

Pausen

In den Hofpausen gehen alle Schüler zügig und witterungsbedingt gekleidet auf den Schulhof. Die Schultaschen werden mitgenommen oder verbleiben in den jeweiligen Unterrichtsräumen. Der Pausenhof erstreckt sich auf die betonierten Flächen an der Hinterfront der Oberschule für die Klassenstufen 5 bis 8. Schüler der Klassen 9 und 10 verbringen diese Zeit vor dem Eingangsbereich der Schule. Zugewiesene Standorte für die jeweiligen Klassen dienen nur der Orientierung, besonders bei Verschmutzungen. Natürlich darf sich jeder auf dem Schulhof frei bewegen und Spaß bei Spiel und Sport haben. Der Aufenthalt im Bereich des Fußball- und Volleyballfeldes ist je nach Witterungslage nur regelkonform spielenden Schülern gestattet. Schülern der 9. und 10. Klassen, die bei der Aufsicht mithelfen, ist respektvoll zu begegnen und deren maßvollen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Kleine Pausen dienen nur dem Fachraumwechsel oder Toilettengang. Wir halten die Gänge frei, d.h. wir halten uns im Unterrichtsraum auf und sprechen ruhig miteinander.

 

Toiletten

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. In den Toiletten sind alle Schüler angehalten, die allgemeinen Regeln der Hygiene einzuhalten. In den Pausen stehen den Schülern grundsätzlich alle Toiletten mit Ausnahme der Lehrertoiletten zur Verfügung. Hierbei ist besonders wichtig, dass alle Schüler sich ordnungsgemäß verhalten und die besonderen Begebenheiten nicht zum Toben, Streiten und anderen Dingen nutzen. 

 

Rauchen/Drogen

Das Rauchen sowie der Konsum und der Vertrieb von Drogen, Alkohol und Cannabisprodukten, gleich in welcher Menge und Form, sind im gesamten Schulgelände und auch im Sichtbereich der Schule strikt verboten. Dies gilt auch für jegliche Art von Schulveranstaltungen und Personen, die daran teilnehmen. Der Verzehr von Getränken mit anregender Wirkung (Bsp.: Energy Drinks, …) ist nicht gestattet.

 

Schulkleidung

Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler sollte sauber, ordentlich und neutral sein. Untersagt sind jegliche rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, pseudoreligiösen oder politischen Aussagen (auch Symbole) auf Kleidung, Schultaschen und Arbeitsmaterial. Straftatbestände werden entsprechend geahndet. Untersagt ist das Tragen von Springerstiefeln und Stahlkappenschuhen, von Stachelhals- oder Stachelarmbändern sowie von Gegenständen, welche die Gesundheit anderer Schüler gefährden könnten. 

Die Kleidung darf nicht gegen die Regeln des allgemeinen Anstandes verstoßen. Untersagt ist deshalb auch das Tragen sehr freizügiger Kleidungsstücke. Im Schulhaus ist das Tragen von Kopfbedeckungen nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Schüler mit muslimischer Religionszugehörigkeit. Diesen ist das Tragen eines Hidschabs (Kopftuch) gestattet. Die Vollverschleierung sowie das Tragen einer Burka oder ähnlicher Kleidungsstücke ist untersagt. 

 

Erscheinungsbild der Schülerinnen und Schüler

Insgesamt drückt das äußere Erscheinungsbild die persönliche Reife und den Entwicklungsstand einer Persönlichkeit aus. Zum Erscheinungsbild gehören Auftreten, Umgangsformen und die äußere Erscheinung durch Kleidung, Schmuck und Frisur. 

Von unseren Schülern erwarten wir ein Erscheinungsbild, dass dem Besuch unserer Schule Rechnung trägt und damit positiv ist. Maßstab sind gerade in den oberen Klassen jene Anforderungen, welche auch Ausbildungsbetriebe stellen. Unerwünscht sind auffällige Haarschnitte, auffällig gefärbte Haare sowie extremer Schmuck. 

 

Arbeitsmittel

Jeder Schüler achtet auf den pfleglichen Umgang mit Schuleigentum einschließlich der eingeschlagenen Lehrbücher und dem Eigentum anderer Personen. Alle Arbeitsmittel sind grundsätzlich in einem funktionsfähigen und ordentlichen Zustand zu halten.

 

Hausaufgabenheft

Das Hausaufgabenheft ist ein schulisches Arbeitsmittel und wird durch die Schule ausgegeben. 

Darin sind ausschließlich den Schulbetrieb betreffende Informationen durch den Schüler zu vermerken. Private Notizen und Einträge, besonders datenschutzrelevante Inhalte, sind ausdrücklich untersagt. 

Das Hausaufgabenheft ist ein Kommunikationsmittel mit den Eltern und ist auf Verlangen des Fachlehrers vom Schüler vorzulegen. Informationen der Lehrkräfte werden mit roter Farbe eingetragen und sind von den Sorgeberechtigten mit Unterschrift gegenzuzeichnen. Mit dieser Maßnahme möchten wir insbesondere unserer Informationspflicht gegenüber der Elternschaft zu den schulischen Leistungen und dem Sozialverhalten der Schüler beitragen.

 

Schulfremde Personen

Schulfremden Personen ist der Zutritt zum Schulgelände nur mit Genehmigung des Schulpersonals gestattet.

 

Unfallverhütung

Wegen der großen Verletzungsgefahr sind folgende Dinge verboten:

-      das Werfen von Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen,

-     das Rennen auf den Gängen und auf den Treppen,

-     das Versperren von Türen und Treppen, Drängeln, Stoßen u. ä. .

 

 Waffen sind an der Schule verboten. Es ist nicht gestattet, Gewalt gegen Personen und Schuleigentum anzuwenden.

 

Ordnungsdienst

Jeder Schüler trägt Mitverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in und um unser Schulgelände. Dies gilt auch für den Bereich der Bushaltestelle und dem Weg zu Edeka.

Der Klassenlehrer legt wöchentlich einen Ordnungsdienst fest. Dieser unterstützt die Fachlehrer bei dem sauberen Verlassen der Unterrichtsräume. Der Ordnungsdienst verlässt nach einer kurzen Kontrolle den Raum. Den Weisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.

 

Schulspeisung

Im Speiseraum befinden sich nur Essensteilnehmer. Das Essen wird kulturvoll eingenommen. Die Taschen der Essensteilnehmer verbleiben in Regalen vor dem Speiseraum.

 

Digitale Endgeräte

Mobiltelefone, elektronische Musik- oder Spielgeräte sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und während des gesamten Unterrichtstages in der Schultasche oder dem Spind zu verstauen. Dies gilt auch für alle Freistunden. Über eine mögliche Nutzung dieser Geräte im Unterricht entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Lehrer sind über das Tragen einer Smartwatch unaufgefordert zu informieren. Während einer Leistungsüberprüfung ist die Smartwatch dem Lehrer zu übergeben. Ton- und Bildaufnahmen sind während des Schulaufenthaltes verboten.

 

Wertsachen

Für mitgebrachte Wertgegenstände und Geldbeträge haftet die Schule nicht. Das gilt auch für zurückgelassene persönliche Dinge und Sportsachen.

 

Fahrräder/ Mopeds

Der Aufenthalt an den Fahrradständern und Mopedstellplätzen ist generell nicht gestattet. Das Fahren auf dem Schulgrundstück, einschließlich der Sportanlagen, ist untersagt. Ab dem Eingangstor bzw. bis zum Tor wird geschoben.

 

 

Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

Es geht um die Sicherheit aller Personen unserer Schule.

 

Kodersdorf, den 01.06.2026
 

Holger Weber
Schulleiter

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